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Geschäftsbericht 2010 - Muenchener Hypothekenbank eG

pfandbrief setzte 2010 in diesem umfeld als Qualitätsprodukt die maßstäbe und konnte sich von den anderen sogenannten covered bonds absetzen. unsere pfandbriefe waren im vergan- genen Jahr sehr gefragt. das traf auf alle pfandbriefformen zu und war sehr deutlich bei unseren Jumbo-pfandbriefemissionen zu erkennen, die wir zu sehr attraktiven bedingungen platzieren konnten. wir führen das gute standing der münchenerhyp an den kapitalmärkten neben der hohen Qualität der deckungs- massen unserer pfandbriefe auf die intensive betreuung unse- rer investoren sowie unsere einbettung in die genossenschaft- liche finanzgruppe zurück. den durch die finanzmarktkrise gestiegenen anforderungen der investoren an die serviceleis- tungen des emittenten sind wir gerecht geworden. stabile ertragssituation in hart umkämpften märkten, wie der privaten immobilienfinan- zierung in deutschland, lässt zusätzliches geschäft die erträge nicht sprunghaft steigen. ausweitungen der margen sind in diesem umfeld ohne die inkaufnahme hoher risiken nicht zu realisieren. zusatzerträge ließen sich als spezialfinanzierer nur durch die inkaufnahme von zinsänderungsrisiken erzielen. mit unserem ziel einer nachhaltigen und risikobewussten steige- rung der erträge sind beide wege jedoch nicht vereinbar. wir müssen deshalb wie im Jahr 2010 weiter intensiv daran arbeiten, den Verwaltungsaufwand nachhaltig auf niedrigem niveau zu halten und die effizienz in den abläufen kontinuier- lich zu steigern. so wollen wir dauerhaft eine dem geschäfts- modell der münchenerhyp angemessene cost-income-ratio erreichen. dies ist umso wichtiger, da insbesondere laufende projekte zur erfüllung der künftigen aufsichtsrechtlichen an- forderungen erhöhte zusätzliche aufwendungen mit sich bringen. auswirkungen aufsichtsrechtlicher regulierungen seit dem ausbruch der finanzmarktkrise wird die kreditwirt- schaft immer strengeren und vielfältigeren regulierungen un- terworfen. auf internationaler, europäischer und nationaler ebene soll damit künftigen krisen vorgebeugt werden. das ist nach den erfahrungen der finanzmarktkrise verständlich. Jedoch wird bei den neuen regulierungen mitunter der tat- sache, dass nicht von jedem geschäftsmodell die gleichen ge- samtwirtschaftlichen risiken ausgehen, zu wenig differenziert rechnung getragen. zudem erscheinen die unterschiedlichen regelungen in ihrer wirkungsweise teilweise gegenläufig. das gilt in besonderem maße für das risikoarme hypotheken- kreditgeschäft klassischer pfandbriefbanken wie der mün- chenerhyp. insbesondere die neuen, verschärften eigenkapital- vorschriften nach basel iii zusammen mit den übrigen belas- tungen, wie zum beispiel der bankenabgabe, werden häuser wie die münchenerhyp aufgrund ihres risiko-, aber auch margen- armen geschäfts überproportional belasten. um dem zu ent- gegnen, müssten wir das risikoreichere, aber margenstärkere geschäft forcieren, was eine abkehr von unserer strategie be- dingen würde und deshalb nicht in betracht kommt. die deutlich engeren eigenkapitaldefinitionen schränken die anrechenbarkeit von eigenkapital ein und erhöhen zugleich den bedarf an teuren eigenmitteln. des weiteren wirken die neuen erhöhten Liquiditätsanforderungen kostenerhöhend und sind zudem insbesondere nicht mit den bestehenden Li- quiditätsanforderungen des pfandbriefgesetzes abgestimmt. ohne eine korrektur oder koordinierung würde die refinanzie- rung über pfandbriefe wesentlich teurer werden. mit der dro- henden einführung der sogenannten Leverage ratio schließ- lich, die unabhängig vom risikogehalt der vergebenen kredite eine obergrenze für die darlehensvergabe einer bank festlegt, wird der fehlanreiz geschaffen, risikoarmes und margen- schwaches geschäft abzubauen und stattdessen höhere ri- siken bei der kreditvergabe einzugehen. das ursprüngliche ziel, risikoreiche geschäfte stärker zu begrenzen, wird dadurch ins gegenteil verkehrt. der gesetzgeber ist daher gefordert, bei der umsetzung internationaler regelungen in europäisches und deutsches recht und bei der schaffung originärer deutscher regelungen zunächst die auswirkungen der neuen regeln in ihrer gesamtheit noch einmal zu überprüfen.