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Geschäftsbericht 2012

LageBericht 25 schaft darauf hingewiesen, dass der Regelungstext allein nicht eindeutig ist und Auslegungsfragen im Fachgremium MaRisk im ersten Halbjahr 2013 diskutiert werden sollen. Wir werden uns an diesen Diskussionen beteiligen und in Abstimmung mit der Aufsicht, soweit erforderlich, Anpassungen an unseren Methoden und Prozessen vornehmen. Organe Die Vertreterversammlung 2012 wählte als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat: Heinz Fohrer, Mitglied des Vorstands der Volksbank Esslingen eG, sowie Kai Schubert, Mitglied des Vor- stands der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG. Sie folgten damit Wilfried Mocken und Hans-Joachim Tonnellier, die mit Ablauf der Vertreterversammlung aus dem Aufsichtsrat ausschieden. Wilfried Mockens Mandat endete turnusgemäß, er war insgesamt 20 Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Bank. Hans-Joachim Tonnellier, langjähriger Vorstandsvorsitzender der Frankfurter Volksbank eG, legte sein Mandat mit seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem Vorstand der Bank nieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende Konrad Irtel würdigte das lang- jährige Engagement und die großen Verdienste, die sich beide um die MünchenerHyp erworben haben, und dankte ihnen für ihr förderliches Wirken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die vorrangige Aufgabe der Personalstrategie der MünchenerHyp ist es, den Wachstumskurs unserer Bank sowie die Bewältigung der steigenden fachlichen und regulatorischen Anforderungen bestmöglich zu unterstützen. Dies erforderte in den letzten Jahren Neueinstellungen in nennenswertem Umfang. So ist seit 2005 die Mitarbeiterzahl um durchschnittlich 5 Prozent jähr- lich gewachsen. Auch im vergangenen Jahr stand die Gewinnung neuer Mitar- beiter im Mittelpunkt unserer Personalarbeit. Wir schärften dazu mit zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten insbesondere das Profil und die Attraktivität der MünchenerHyp als Arbeitgeber. Dadurch gelang es uns – obwohl im Raum München nahezu Vollbeschäftigung herrscht –, viele qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Insgesamt gingen über 1.200 Bewerbungen ein. Adjustierungen vorzunehmen. Durch diese freiwillige Teilnahme werden alle wichtigen Kennzahlen von uns bereits jetzt konti- nuierlich beobachtet und stehen zur Steuerung zur Verfügung. Die bisherigen Berechnungen zeigen, dass die ab 2015 einzu- haltende LCR bereits jetzt für mehrere Jahre erfüllt wird. Die NSFR, die erst ab 2018 und bislang nur als Beobachtungskenn- zahl vorgesehen ist, wird aktuell nur knapp verfehlt. Hier gehen wir aber davon aus, dass die lange Beobachtungsphase Anpas- sungen ähnlich wie bei der LCR ermöglichen wird. Ebenfalls ist im Rahmen von Basel III die Einführung einer Leve- rage Ratio vorgesehen. Diese legt eine Höchstgrenze für das gesamte Kreditvolumen einer Bank im Verhältnis zum Eigenka- pital fest. Die konkrete Ausgestaltung der Leverage Ratio befin- det sich weiterhin in der Diskussion. Wir verfolgen aufmerksam die Diskussionen und Veröffentli- chungen der verschiedenen Stellen zum Thema Basel III. Da in den laufenden Diskussionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch unterschiedliche Institutionen häufig noch sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten wer- den, ist es schwierig, sich bereits heute auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen. Wir wollen uns deshalb so weit wie möglich vorbereiten, aber mit einer zielgerichteten Umset- zung bis zur finalen Version des Regelwerks abwarten. Wie es am Beispiel der LCR zu sehen war, kann es dabei auch noch in letzter Minute zu signifikanten Änderungen kommen. Wir gehen davon aus, dass uns die Regulatoren für die Umsetzung aus- reichend Zeit geben werden. Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Die Bankenaufsicht gibt mit den MaRisk Regelungen für die Ausgestaltung des Risikomanagements vor. Am 15. Dezember 2012 wurden die MaRisk 5.0 veröffentlicht, die von uns unver- züglich analysiert wurden. Der daraus entstehende Handlungs- bedarf wird in der geforderten Frist bis 31. Dezember 2013 abgearbeitet werden können. Ein entsprechendes Projekt wurde gestartet. Speziell bei den neuen Themen „Compliance“ und „Verrech- nung von Liquidität“ hat die Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Schreiben an die Kreditwirt-

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