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Geschäftsbericht 2012

Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft 1. Unsere Genossenschaft Die Münchener Hypothekenbank eG ist eine Genossenschaft mit derzeit knapp 80.000 Mitgliedern im ganzen Bundesgebiet. Natürliche Personen können grundsätzlich bei uns Mitglied werden, wenn sie Kunden unserer Bank sind oder an dem Aufgabengebiet der Bank Interesse haben (§ 3 unserer Satzung) und volljährig sind. In der Regel ist die Mitgliedschaft allerdings nur für unsere Kunden bestimmt. 2. Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Ein Geschäftsanteil beträgt € 70,00. Die Haftsumme ist auf € 255,65 pro Anteil beschränkt. Der Wert eines Geschäftsanteils unterliegt keinen Kursschwankungen, da Genossenschaftsanteile nicht frei handelbar sind. Die Geschäftsanteile sind deshalb immer mit dem Nennwert anzusetzen. Die Höchstgrenze, bis zu der sich eine Privatperson an unserer Genossenschaft beteiligen kann, wird je nach Bedarf festgesetzt (aktuell insgesamt 500 Anteile pro Person). Zur Begründung eines Geschäftsguthabens bedarf es neben der Einzahlung auch einer Eintragung der Mitgliedschaft bzw. der weiteren Anteile in die Liste unserer Mitglieder. Eingetragen wird aufgrund der uns einzureichenden Beitrittserklärung (für neue Mitgliedschaften) bzw. Beteiligungserklärung (für bereits bestehende Mitgliedschaften). Von der erfolgten Eintragung werden die Mitglieder gesondert unterrichtet. 3. Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Kündigung von Geschäftsanteilen Die eingezahlten Geschäftsguthaben sind für unsere Bank Eigenkapital und da- mit Grundlage für die Ausgabe unserer Wertpapiere. Um kurzfristige Änderun- gen im Eigenkapital durch die Rückzahlung von Geschäftsguthaben zu ver- meiden, sind bei einer Kündigung relativ lange Fristen einzuhalten. Sie betragen bei uns zwei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres (§ 5 Abs. IV bzw. § 7 Abs. I unserer Satzung). Die gekündigten Geschäftsguthaben können nach unserer General-(Vertreter-) Versammlung, die den Jahresabschluss feststellt, etwa im April/Mai des darauf folgenden Jahres zusammen mit der letzten Dividende ausbezahlt werden, wobei für den Zeitraum von Januar bis zur Auszahlung keine Verzinsung erfolgt. 4. Dividende Wir können die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritäts- zuschlag auszahlen, wenn uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe rechtzeitig vor dem Ausschüt- tungstermin eingereicht wird. Ansonsten ist die Dividende grundsätzlich voll steuerpflichtig. In den letzten Geschäftsjahren haben wir pro 70-€-Anteil eine Dividende von mindestens 3,25 % ausgeschüttet. Der Dividendenanspruch ergibt sich aus dem Stand der Geschäftsguthaben am Schluss des Kalenderjahres (§ 22 Abs. III un- serer Satzung). Beim Erwerb von neuen Anteilen sind diese im laufenden Jahr anteilig vom Datum des Zahlungseingangs bis zum Jahresende dividenden- berechtigt. 5. Vererbung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft geht nach dem Tod des Mitglieds auf den/die Erben über. Sie endet automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. 6. Einzahlung Es ist ausreichend, wenn uns das Zeichnungsformular mit der entsprechenden Einzugsermächtigung bis spätestens eine Woche vor dem gewünschten Last- schrifttermin vorliegt. Die Geschäftsanteile sind einzuzahlen (§ 7 Abs. II unserer Satzung), d. h., der Erwerb von Anteilen ohne Einzahlung ist nicht möglich. Unsere Satzung ist einsehbar unter www.muenchenerhyp.de (Unternehmen / Mitglieder / Download / Satzung). Münchener Hypothekenbank eG

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