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Geschäftsbericht 2013

65anhang Ein Nacherhebungsbetrag nach § 3 Abs. 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung in Höhe von 10.602 T€ ist nicht als sonstige finanzielle Verpflichtung in der Bilanz ausgewiesen. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN In dieser Position sind Aufwendungen aus Aufzinsungseffekten in Höhe von 2.162 T€ (Vorjahr 1.945 T€) für gebildete Rückstellungen enthalten. Bei der Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden 70 T€ entsprechend dem neugefassten IDW RSHFA 3 erstmals den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet (im Vorjahr: ausschließlich Personalaufwand). STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG In der Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3.440 T€ enthalten. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Aus Umsatzsteuererstattungen inklusive zugehöriger Zinsen sind Erträge in Höhe von 5.294 T€ in dieser Position ausgewiesen. Termingeschäfte | Derivate Zur Absicherung von Zinsänderungs- bzw. Währungsrisiken wurden die nachfolgend dargestellten derivativen Geschäfte abge- schlossen. Nicht enthalten sind hierbei in bilanzielle Grundgeschäfte eingebettete Derivate. Nominalbetrag (in Mio. €) Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein bis fünf Jahre Restlaufzeit mehr als fünf Jahre Summe beizulegender Zeitwert *) neg.(-) Zinsbezogene Geschäfte Zinsswaps 4.812 20.261 33.306 58.379 -1.502 Zinsoptionen - Käufe 31 104 43 178 9 - Verkäufe 30 175 180 385 -18 Sonstige Zinskontrakte 50 275 2.030 2.355 50 Währungsbezogene Geschäfte Cross-Currency Swaps 461 1.079 1.645 3.185 7 Devisenswaps 394 0 0 394 -3 *) Bewertungsmethode Zinsswaps werden anhand der aktuellen Zinsstrukturen am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei wer- den die Zahlungsströme (Cash Flows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert, rechnerisch angefallene, aber nicht gezahlte Zinsen bleiben unberücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zum „clean price“. Für die Wertermittlung von Optionen werden Optionspreismodelle eingesetzt. Deren Einsatz erfolgt auf der Basis der allgemein anerkannten grundlegenden Annahmen. In die Bestimmung des Optionspreises gehen in der Regel der Kurs des Basiswerts und dessen Volatilität, der vereinbarte Ausübungskurs, ein risikoloser Zinssatz sowie die Restlaufzeit der Option ein.

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