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Geschäftsbericht 2013

Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft 1. Unsere Genossenschaft Die MünchenerHyp ist eine eingetragene Genossenschaft mit derzeit über 77.000 Mitgliedern. Natürliche Personen können grundsätzlich bei uns Mitglied werden, wenn sie Kunden unserer Bank sind oder an ihrem Aufgabengebiet Interesse haben und volljährig sind. Die Mitgliedschaft steht derzeit allen Interessenten offen. 2. Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Ein Geschäftsanteil beträgt 70,00 Euro und ist in voller Höhe einzuzahlen. Mit der Eintragung sind Sie Teilhaber der Bank, es handelt sich um eine Eigen- kapitaleinlage. Die Höchstgrenze, bis zu der sich eine Privatperson an unserer Genossenschaft beteiligen kann, beträgt derzeit 500 Geschäftsanteile. Zur Begründung eines Geschäftsguthabens bedarf es neben der Einzahlung auch einer Eintragung der Mitgliedschaft bzw. der weiteren Anteile in die Liste der Mitglieder. Eingetragen wird aufgrund der uns einzureichenden Beitrittser- klärung (für neue Mitgliedschaften) bzw. Beteiligungserklärung (für bereits bestehende Mitgliedschaften). Über die erfolgte Eintragung werden die Mit- glieder schriftlich benachrichtigt. Die Haftsumme im Insolvenzfall beträgt 255,65 Euro je Anteil. Die MünchenerHyp gehört als Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an. Diese Institutssicherung besteht seit 1934. Seither hat es noch nie eine Insolvenz einer der angeschlos- senen Banken gegeben. 3. Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Kündigung von Geschäftsanteilen Geschäftsanteile sind kündbar, nicht veräußerbar, die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres. Die gekündigten Geschäftsguthaben können nach unserer General-(Vertreter-)Versammlung, die den Jahresabschluss feststellt, etwa im April des darauf folgenden Jahres zusammen mit der letzten Dividende ausbezahlt werden, für den Zeitraum von Januar bis zur Auszahlung der gekündigten Geschäftsguthaben erfolgt keine Verzinsung. 4. Dividende Die Dividende kann ohne Steuerabzug ausbezahlt werden, wenn uns rechtzeitig vor der Ausschüttung eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistel- lungsauftrag in ausreichender Höhe eingereicht wird. Ansonsten ist die Dividende grundsätzlich voll steuerpflichtig. In den letzten Geschäftsjahren haben wir je Anteil (70,00 Euro) eine Dividende von mindestens 3,25 Prozent ausgeschüttet. Der Dividendenanspruch ergibt sich aus dem Stand der Geschäftsguthaben zum Ende des Kalenderjahres. Beim Er- werb von neuen Anteilen sind diese im laufenden Jahr anteilig vom Datum des Zahlungseingangs bis zum Jahresende dividendenberechtigt. 5. Vererbung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft geht nach dem Tod des Mitglieds auf den/die Erben über. Sie endet automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Der oder die Erben können entscheiden, ob die Anteile übernommen oder ausbezahlt werden sollen. 6. Einzahlung Es ist ausreichend, wenn uns das Zeichnungsformular mit der entsprechenden Einzugsermächtigung bis spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Last- schrifttermin vorliegt. 7. Weitere Informationen In unserem Internetauftritt www.muenchenerhyp.de finden Sie weitere Informationen zur MünchenerHyp, zur Mitgliedschaft sowie die Satzung (unter: Unternehmen / Mitglieder / Download / Satzung). Münchener Hypothekenbank eG

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