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Geschäftsbericht 2015

münchener Hypothekenbank eg | Geschäftsbericht 2015 Lagebericht 30 erwarten. Die Leverage Ratio nach Basel III legt eine Höchstgrenze von 3 Prozent für das gesamte Aktivvolumen einer Bank im Verhält- nis zu deren Eigenkapital fest. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass auf europäischer Ebene eine Differenzierung der Leverage Ratio nach unterschiedlichen Geschäftsmodellen erfolgt und somit risiko- armes, kongruent refinanziertes Hypothekengeschäft nicht wie hochriskante Investments behandelt wird. Mit der Bedienung risiko- armer Geschäftsfelder lassen sich nur dann angemessene Renditen erzielen, wenn das erforderliche Eigenkapital entsprechend risiko- adäquat niedrig ist. Inadäquat hohe Eigenkapitalanforderungen dagegen nötigen zum Eingehen höherer Risiken, um für die Eigen- kapitalgeber ausreichende Renditen zu erzielen. Wir erachten des- halb unser konservatives Geschäftsmodell durch eine nicht-risiko- gewichtete Leverage Ratio unverhältnismäßig benachteiligt. Auf­ - grund der Diskussion der Leverage Ratio auf internationaler Ebene, in der eine Einführung favorisiert wird, erscheint es dennoch not- wendig, sich auf ein Einhalten der Leverage Ratio im Jahr 2018 vorzubereiten. Wir haben die für eine Ratio von 3 Prozent noch erforderlichen Eigenkapitalmaßnahmen in unseren Planungen berücksichtigt. Wir verfolgen überdies aufmerksam die aktuellen Diskussionen und Veröffentlichungen der verschiedenen Stellen zur Regulatorik. Da in den Diskussionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch unterschiedliche Institutionen regelmäßig unterschied- liche Standpunkte vertreten werden, ist es schwierig, sich bereits heute voll und ganz auf die zukünftigen Anforderungen einzu- stellen. Wir werden uns deshalb wie bisher nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten, aber mit der Umsetzung in der Regel bis zur finalen Version des jeweiligen Regelwerks warten. Wie es am Beispiel der LCR zu sehen war, kann es dabei im Laufe des Verfahrens zu signifikanten Änderungen kommen. Wir erachten es als notwendig, dass die Regulatoren für die Umsetzung ange- messene Zeiträume einräumen. Neue Themenfelder im Zusammenhang mit der Umsetzung von Basel III wurden und werden in der MünchenerHyp von einer zen- tralen Stelle überwacht und von den betroffenen Bereichen in ver- schiedenen Projekten umgesetzt. Bis heute konnten alle bekannten Aspekte fristgerecht implementiert werden. Jedoch stellt die enorme Vielfalt der Anforderungen der Aufsicht eine Bank unserer Größe vor beträchtliche Herausforderungen und verursacht erhebliche Kosten. Einheitliche europäische Bankenaufsicht Die EZB übernahm Ende 2014 die unmittelbare Bankenaufsicht über rund 120 als bedeutend eingestufte Banken im Euroraum, darunter auch die MünchenerHyp. Die EZB installierte sodann für alle ihr unterstellten Banken die laufende Aufsicht und führte im Jahr 2015 auch zum ersten Mal den sogenannten Supervisory Re- view and Evaluation Process (SREP) durch, bei dem das Geschäfts- modell, die interne Governance sowie die Kapital- und Liquiditäts- ausstattung einer Bank einer sorgfältigen Prüfung unterworfen werden. Als Ergebnis wird ein Score ermittelt. Daraus abgeleitet werden gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität gestellt. Für die MünchenerHyp wurde im Rahmen des SREP eine Mindestquote von 9,25 Prozent für das harte Kern- kapital festgesetzt. Mit einer harten Kernkapitalquote von 17,3 Pro- zent übertreffen wir diese Vorgabe sehr deutlich. Da die MünchenerHyp zur sogenannten ersten Kategorie der unter der Aufsicht der EZB stehenden Banken gehört, wird diese Analyse künftig jährlich durchgeführt werden. Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) An den MaRisk wurden seit dem 15. Dezember 2012 keine Änderun­ gen mehr vorgenommen. Die seit längerem diskutierte Novelle wurde im Jahr 2015 nicht mehr verabschiedet. Somit waren auch keine Änderungen an den bewährten Prozessen in der MünchenerHyp erforderlich. Sanierungsplan Im September 2015 wurde die MünchenerHyp von der EZB in einem Schreiben aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Sanie- rungsplan zu verfassen und einzureichen. Der gewünschte Sanie- rungsplan wurde im Dezember eingereicht und es wurden die für die laufende Aktualisierung nötigen internen Prozesse installiert.

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