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Geschäftsbericht 2015

31 LageBericht 6) Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 267 Abs. 5 HGB: ohne Auszubildende, Beschäftigte in Elternzeit, Altersteilzeit in der Freizeitphase, Vorruhestand sowie freigestellte Angestellte. Nachtragsbericht Organe, Gremien und Personal Organe und gremien Gregor Scheller, Vorsitzender des Vorstands der Volksbank Forch- heim, wurde von der Vertreterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Er nahm den Platz von Erich Rödel, ehemaliger Vorstandsvorsit- zender der MünchenerHyp, ein, der aus Altersgründen aus dem Gremium ausschied. Erich Rödel gehörte dem Aufsichtsrat fünf Jahre an. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Konrad Irtel, dankte Herrn Rödel, für seine erfolgreiche und engagierte Arbeit für die MünchenerHyp über viele Jahre in herausragenden Positionen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nach mehreren Jahren eines intensiven Personalwachstums ist im Jahr 2015 die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter zurückgegangen. Dennoch blieben die Rekrutierung und vor allem die Integration neuer Mitarbeiter Schwerpunktthemen der Personalarbeit. Von 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurden insgesamt 50 Personal­ anforderungen gestellt, davon neun Zusatz- und 41 Ersatzanfor- derungen. Die Fluktuation in der MünchenerHyp ist im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 4,7 Prozent gestiegen (2014: 4,2 Prozent), befindet sich damit jedoch im Vergleich zum Branchendurchschnitt (2014: 6,2 Prozent) weiter auf einem niedrigen Niveau. Mit über 200 neuen Kolleginnen und Kollegen, die wir in den letzten Jahren eingestellt haben, haben die Mitarbeiterintegration und die Personalentwicklung weiter an Bedeutung gewonnen. Zentrale Elemente sind die inner- und außerbetrieblichen Weiterbildungs- möglichkeiten sowie weitere Personalentwicklungsmaßnahmen, wie der Besuch von Seminaren. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die MünchenerHyp 493 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter6 sowie 20 Auszubildende. Die durch- schnittliche Betriebszugehörigkeit blieb mit 10,4 Jahren stabil. Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privat- wirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Da die MünchenerHyp weder börsennotiert ist, noch der Mitbestimmung unterliegt, hat die Bank keine quantitative Frauenquote verab- schiedet. Da sie jedoch im Jahr 2016 einen nach dem Drittelbetei- ligungsgesetz besetzten Aufsichtsrat erhalten wird, ist eine Frauen- quote für den Aufsichtsrat, Vorstand und für die beiden Ebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Unabhängig davon versteht sich die MünchenerHyp in gesellschaftlicher, kultureller und wirt- schaftlicher Hinsicht als ein modernes Unternehmen, für das die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts selbstverständ- licher Bestandteil der gelebten Führungskultur ist. Die Münchener Hypothekenbank und die Hausbank München unter- zeichneten Ende Oktober 2015 einen Letter of Intent. Darin erklär- ten sie, eine engere Kooperation bis hin zu einer möglichen Fusion zu prüfen. Nach den daraufhin geführten intensiven Gesprächen wurde eine Fusion zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen. Die Insti- tute arbeiten nun gemeinsam daran, die in den Gesprächen identi- fizierten Kooperationsfelder auszubauen und umzusetzen.

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