Sitz, Organe, Gremien und Personal

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289a HGB

Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Da die MünchenerHyp im Jahr 2016 einen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz besetzten Aufsichtsrat erhalten hat, wurde am 17. Oktober 2016 vom Aufsichtsrat eine Frauenquote für den Aufsichtsrat, den Vorstand und für die beiden Ebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Diese beträgt für alle Ebenen 20 Prozent, für den Vorstand 33 Prozent. Unabhängig davon versteht sich die MünchenerHyp in gesellschaftlicher, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht als ein modernes Unternehmen, für das die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts selbstverständlicher Bestandteil der gelebten Führungskultur ist.