Rating, Nachhaltigkeit
und rechtliche Rahmenbedingungen

REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

BASEL III

Die MünchenerHyp berechnet ihre Eigenkapitalanforderungen nach internen Ratingmodellen, dem sogenannten Internal Ratings Based Approach (IRBA).

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurde das ganze Jahr mit Werten deutlich über 100 Prozent komfortabel eingehalten, auch die Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag stets über 100 Prozent.

Im Rahmen von Basel III wird eine Leverage Ratio eingeführt, mit der eine Grenze von 3 Prozent für das gesamte nominale Aktivvolumen im Verhältnis zum Eigenkapital festgelegt wird. Bislang ist diese Kennziffer nur zu melden, ab 1. Januar 2019 ist sie einzuhalten. Mit der erfolgten weiteren Aufstockung des harten Kernkapitals im Berichtsjahr erreichte die MünchenerHyp zum Jahresultimo 2016 eine Quote von 3,35 Prozent.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verhandelt derzeit über neue Standards bei den Kapitalregeln für Kreditinstitute. Diese werden innerhalb der Bankenbranche als Basel IV bezeichnet. Der Ausschuss ist bestrebt, das neue Regelwerk möglichst rasch zu verabschieden. Dabei geht es insbesondere um Überarbeitungen sowohl des Standardansatzes als auch der internen Ansätze für die Berechnung von Risikogewichten bei Kreditrisiken, eine verbindliche Festlegung eines neuen Standardansatzes für Operationelle Risiken und die Anwendung von Floors zur Limitierung der Effekte von internen Ansätzen gegenüber den Standardansätzen. Es bleibt abzuwarten, wie ausgeprägt die Veränderungen sein werden. Die aktuellen Vorschläge zur Eigenkapitalunterlegung von Krediten zeigen jedoch, dass tendenziell gerade Banken mit geringen Risiken, wie die MünchenerHyp, von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Aufgrund unserer sehr guten Kapitalausstattung erwarten wir aber keinen weiteren Eigenkapitalbedarf.

Wir verfolgen aufmerksam die aktuellen Diskussionen und Veröffentlichungen der verschiedenen Stellen zur Regulatorik. Da in den Diskussionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch unterschiedliche Institutionen teilweise unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, ist es jedoch schwierig, sich frühzeitig voll und ganz auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen. Wir werden uns deshalb wie bisher gründlich vorbereiten, aber mit der Umsetzung in der Regel bis zur finalen Version des jeweiligen Regelwerks warten. Wie am Beispiel der LCR zu sehen war, kann es dabei im Laufe des Verfahrens zu signifikanten Änderungen kommen. Wir erachten es daher als notwendig, dass die Regulatoren – insbesondere in der IT – für die Umsetzung angemessene Zeiträume einräumen.

Alle regulatorischen Themen wurden und werden in der MünchenerHyp von einer zentralen Stelle überwacht und von den betroffenen Bereichen in verschiedenen Projekten umgesetzt. Bis heute konnten alle Anforderungen fristgerecht erfüllt werden. Jedoch verursacht die Flut der neuen Anforderungen der Aufsicht signifikante Kosten und erfordert eine ständige Neuplanung der knappen Ressourcen unseres Hauses.

EINHEITLICHE EUROPÄISCHE BANKENAUFSICHT

Die EZB führte auch im Jahr 2016 den sogenannten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch, bei dem das Geschäftsmodell, die interne Governance sowie die Kapital- und Liquiditätsausstattung einer sorgfältigen Prüfung unterworfen wurden. Als Ergebnis wurde wieder ein Score ermittelt. Daraus abgeleitet werden gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität gestellt. Für die MünchenerHyp wurde im Rahmen des SREP eine zwingend einzuhaltende Mindestquote von 7,25 Prozent für das harte Kernkapital festgesetzt, die zum 31. Dezember 2016 sehr deutlich um 15,6 Prozentpunkte übertroffen wird.

MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS RISIKOMANAGEMENT (MaRisk)

An den MaRisk wurden seit dem 15. Dezember 2012 keine Änderungen mehr vorgenommen. Die seit Längerem diskutierte Novelle wurde auch im Jahr 2016 nicht mehr verabschiedet. Somit waren auch keine Änderungen an den bewährten Prozessen in der MünchenerHyp erforderlich.

SANIERUNGSPLAN

Der Sanierungsplan wurde im Dezember 2016 aktualisiert. Es waren nur kleinere Anpassungen erforderlich.