Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr seine Kontrollfunktion, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegt, wahr. Der Vorstand unterrichtete ihn zeitnah über die Unternehmensplanung, die wirtschaftliche, finanzielle Lage und die strategische Weiterentwicklung der Bank. Dabei begleitete der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands beratend und überwachte dessen Geschäftsführung. Über zustimmungspflichtige Angelegenheiten hat der Aufsichtsrat auf Grundlage von Berichten und Vorlagen des Vorstands entschieden.

Im Berichtsjahr fanden die konstituierende Sitzung und vier turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorstand statt. Themen- und Beratungsschwerpunkte waren die Geschäftsentwicklung und -planung, die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikosituation, regulatorische Fragen und Governancethemen.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat Ausschüsse eingerichtet. Diese umfassen den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss, den Nominierungsausschuss und den Vergütungskontrollausschuss. Die Ausschüsse berichteten über ihre Tätigkeiten regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats.

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., Berlin, hat auftragsgemäß die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Es ergaben sich keine Einwendungen. Die Abschlussprüfer berichteten ausführlich mündlich in einer Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Sie standen darüber hinaus für Auskünfte zur Verfügung. Jedem Aufsichtsratsmitglied wurde der Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes über die Gesetzliche Prüfung gemäß § 53 GenG einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Münchener Hypothekenbank eG rechtzeitig zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Vorstand und Aufsichtsrat haben in einer gemeinsamen Sitzung unter Teilnahme des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung beraten. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung wurden vom Aufsichtsrat beraten und für in Ordnung befunden. Der Vertreterversammlung empfiehlt der Aufsichtsrat, den Jahresabschluss 2016 – wie erläutert – festzustellen und den Jahresüberschuss dem Vorschlag des Vorstands entsprechend zu verwenden. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.

Im Berichtsjahr sind Herr Konrad Irtel und Seine Durchlaucht Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg turnusgemäß mit Ablauf der Vertreterversammlung aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Irtel gehörte dem Aufsichtsrat seit dem Jahr 2006 an und war seit 2010 dessen Vorsitzender. In seine Amtszeit fielen große Umbrüche in der Kreditwirtschaft sowie weitreichende regulatorische Änderungen, insbesondere die unmittelbare Übernahme der Bankenaufsicht über die MünchenerHyp als bedeutendes Institut durch die EZB. Herr Irtel hat durch sein tatkräftiges Engagement und seine hohe fachliche Kompetenz einen wichtigen Beitrag geleistet, dass sich die MünchenerHyp in dieser Zeit positiv weiterentwickelt hat.

Seine Durchlaucht Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg war seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der MünchenerHyp und wurde 2014 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Von seinem großen unternehmerischen Sachverstand und seiner globalen Perspektive hat die Bank in diesen Jahren, in denen sich ihr Geschäft internationalisiert hat und sie in europäische Strukturen hineingewachsen ist, in hohem Maße profitiert.

Auf der Vertreterversammlung wurde Herr Dr. Hermann Starnecker neu in den Aufsichtsrat der MünchenerHyp gewählt. Er ist Sprecher des Vorstands der VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG und darüber hinaus Bezirkspräsident des Bezirksverbandes Schwaben des Genossenschaftsverbandes Bayern sowie Mitglied des Verbandsrats des Genossenschaftsverbandes Bayern.

Der Aufsichtsrat wählte im Anschluss an die Vertreterversammlung Herrn Wolfhard Binder zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dr. Hermann Starnecker zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Nachdem die MünchenerHyp in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist, beschäftigt die Bank inzwischen nachhaltig über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vertreterversammlung 2016 hat deshalb beschlossen, dass in Anwendung der Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes der Aufsichtsrat künftig aus zwölf Mitgliedern bestehen soll. Davon werden acht Aufsichtsratsmitglieder von der Vertreterversammlung gewählt und vier Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgte am 12. Juli 2016.

Die MünchenerHyp hat sich im Geschäftsjahr 2016 erfolgreich weiterentwickelt und ein Neugeschäftsvolumen auf dem hohen Niveau des Vorjahres erreicht. Ihre Marktpositionierung hat sie auf diese Weise weiter gestärkt, sie nimmt damit eine wichtige Rolle als Pfandbriefbank in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe ein. Durch den weiteren Ausbau ihrer Eigenkapitalbasis hat sich die Bank frühzeitig für kommende regulatorische Anforderungen – insbesondere die Einführung der Leverage Ratio ab 2019 – gerüstet. Sie hat zudem ihre Ertragskraft erneut verbessert. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um auch in Zukunft als eigenständiges Institut weiter nachhaltig wachsen und in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe als stabiler Partner dauerhaft Verlässlichkeit bieten zu können.

Die Unternehmenskultur der MünchenerHyp zeichnet sich durch einen starken Zusammenhalt und eine hohe Einsatzbereitschaft aus. Die Leistungen, die daraus entstehen, machen den anhaltenden Erfolg der Bank auch unter enormen regulatorischen Belastungen erst möglich. Dafür dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich.

München, im April 2017
MÜNCHENER HYPOTHEKENBANK eG

Wolfhard Binder
Vorsitzender des Aufsichtsrats