§28 Pfandbriefgesetz

Die MünchenerHyp veröffentlicht ihre Berichte quartalsweise in Übereinstimmung mit §28 PfandBG (Transparenzvorschrift) seit dem 30.09.2005.

Wissenswertes

Zusammensetzung der Deckungsmasse

Die detaillierte Zusammensetzung der Deckungsmasse der MünchenerHyp entnehmen Sie bitte der aktuellen Veröffentlichung nach § 28 Pfandbriefgesetz sowie unserer Investorenpräsentation.