§28 Pfandbriefgesetz
Die MünchenerHyp veröffentlicht ihre Berichte quartalsweise in Übereinstimmung mit §28 PfandBG (Transparenzvorschrift) seit dem 30.09.2005.
Wissenswertes
Zusammensetzung der Deckungsmasse
Die detaillierte Zusammensetzung der Deckungsmasse der MünchenerHyp entnehmen Sie bitte der aktuellen Veröffentlichung nach § 28 Pfandbriefgesetz sowie unserer Investorenpräsentation.
Downloads
Angaben gem. § 28 Pfandbriefgesetz100.92 KB