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Geschäftsbericht 2013

28 lagebericht – münchener Hypothekenbank eg l Geschäftsbericht 2013 unterlegung (Internal Ratings Based Approach – IRBA). Von der Aufsicht wurden die Ratingsysteme für das Mengengeschäft Deutschland sowie das gewerbliche Finanzierungsgeschäft im In- und Ausland geprüft und zugelassen. Damit haben wir den sogenannten Referenzpunkt erreicht. Somit ist nur noch die Abnahme eines Ratingsystems für das Mengengeschäft in der Schweiz offen, um das Projekt IRBA abschließen und die soge- nannte Austrittsschwelle überschreiten zu können. Dies wird spätestens im Jahr 2016 erfolgen. Wir beteiligen uns seit einigen Jahren am Basel-III-Monitoring des BCBS (Basel Committee on Banking Supervision). Dabei werden mehrmals im Jahr zentrale Kennzahlen wie Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) be- rechnet. Die daraus gewonnenen Erfahrungen ermöglichen es, die Auswirkungen der in Zukunft verbindlichen Mindeststan- dards vor ihrer Einführung zu erfassen und gegebenenfalls Ad- justierungen vorzunehmen. Durch diese freiwillige Teilnahme werden alle wichtigen Kennzahlen von uns schon seit Längerem kontinuierlich beobachtet und bei der Banksteuerung verwen- det. Die bisherigen Berechnungen zeigen, dass die ab 2015 ein- zuhaltende und allmählich ansteigende LCR bereits jetzt in einem mehrjährigen Zeitraum erfüllt wird. Die Einhaltung der NSFR, die erst ab 2018 und bislang nur als Beobachtungskennzahl vorgesehen ist, wird aktuell – ohne dass bereits Maßnahmen ergriffen worden sind – nahezu erreicht. Wir gehen aber davon aus, dass die lange Beobachtungsphase Anpassungen ähnlich wie bei der LCR ermöglichen wird. Im Rahmen von Basel III ist darüber hinaus die Einführung einer Leverage Ratio vorgesehen. Diese legt eine Höchstgrenze für das gesamte Kreditvolumen einer Bank im Verhältnis zu deren Eigenkapital fest. Die konkrete Ausgestaltung der Leverage Ratio befindet sich weiterhin in der Diskussion. Die MünchenerHyp geht davon aus, dass eine Differenzierung unterschiedlicher Ge- schäftsmodelle erfolgt und somit risikoarmes, kongruent refinan- ziertes Hypothekengeschäft nicht wie hochriskante Investments behandelt wird. Mit der Bedienung risikoarmer Geschäftsfelder lassen sich nur dann angemessene Renditen erzielen, wenn das erforderliche Eigenkapital entsprechend risikoadäquat niedrig ist. Inadäquat hohe Eigenkapitalanforderungen dagegen nötigen zum Eingehen höherer Risiken, um für die Eigenkapitalgeber ausreichende Renditen zu erzielen. Das kann aus unserer Sicht nicht Sinn und Zweck einer Einführung einer Leverage Ratio sein. Wir verfolgen aufmerksam die aktuellen Diskussionen und Ver- öffentlichungen der verschiedenen Stellen zum Thema Basel III. Da in den Diskussionen auf nationaler, europäischer und inter- nationaler Ebene durch unterschiedliche Institutionen häufig noch unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, ist es schwierig, sich bereits heute in Gänze auf die zukünftigen An- forderungen einzustellen. Wir werden uns deshalb wie bisher nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten, aber mit der Umsetzung bis zur finalen Version des Regelwerks warten. Wie es am Beispiel der LCR zu sehen war, kann es dabei auch noch bis zuletzt zu signifikanten Änderungen kommen. Wir gehen da- von aus, dass die Regulatoren für die Umsetzung angemessene Zeiträume einräumen werden. Neue Themenfelder im Zusammenhang mit der Einführung von Basel III wurden und werden in verschiedenen Projekten um- gesetzt. Bis heute konnten alle bekannten Aspekte fristgerecht implementiert werden. Jedoch stellt die enorme Vielfalt der An- forderungen der Aufsicht eine Bank unserer Größe vor große Herausforderungen und verursacht signifikante Kosten. Einheitliche europäische Bankenaufsicht Die EZB veröffentlichte im Oktober 2013 eine Liste von 124 Bankengruppen, die ab November 2014 im Rahmen des Einheit- lichen Aufsichtsmechanismus unmittelbar durch sie beaufsich- tigt werden sollen. Die MünchenerHyp befindet sich darunter, da sie das Kriterium einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. Euro erfüllt. Vor Übernahme der Aufsicht durch die EZB wird die Bank im Rahmen eines von der EZB durchgeführten Comprehensive Assessment einer intensiven Bilanzprüfung inklusive eines Stress- tests unterzogen. Darüber hinaus werden erheblich verschärfte Anforderungen an das Eigenkapital von Banken gestellt. So wurde eine Mindest- quote an hartem Kernkapital von 8 Prozent festgelegt, die ab November 2014 einzuhalten sein wird. Die bisherigen Umset- zungspläne für die Capital Requirements Regulation (CRR) und die Capital Requirements Directive (CRD IV) hätten zur Errei- chung einer niedrigeren Quote von 7 Prozent Zeit bis zum Jahr 2019 gelassen. Die Prüfungen im Rahmen des Comprehensive Assessment wurden noch im vergangenen Jahr vorbereitet und werden im aktuellen Geschäftsjahr nun sukzessive durchgeführt. Die mit

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