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Geschäftsbericht 2014

LageBericht 29 Regulatorische Rahmenbedingungen Basel III Die Umsetzung der auf internen Ratings basierenden Eigenkapi- talunterlegung (Internal Ratings Based Approach - IRBA) wurde weiter vorangetrieben. Anfang 2014 wurde für das nach aktu- ellem Umsetzungsplan letzte zu prüfende Ratingsystem (Mengen- geschäft Schweiz) der sogenannte Use-Test gestartet. Damit sind die Voraussetzungen für die Zulassungsprüfung erfüllt, die im zweiten Quartal 2015 beginnen soll. Wir beteiligen uns seit einigen Jahren am Basel-III-Monitoring des Basel Committee on Banking Supervision (BCBS). Dabei werden mehrmals im Jahr zentrale Kennzahlen wie Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) berechnet. Die daraus gewonnenen Erfahrungen haben es uns ermöglicht, die Auswirkungen der in Zukunft verbindlichen Mindeststandards vor ihrer Einführung zu erfassen und Adjustierungen vorzunehmen. Durch diese freiwillige Teilnahme werden alle wichtigen Kenn- zahlen von uns schon seit Längerem kontinuierlich beobachtet und bei der Banksteuerung verwendet. Die bisherigen Berech- nungen zeigen, dass die ab 2015 einzuhaltende und allmählich ansteigende Quote für die LCR gut erfüllt wird. Auch die NSFR, die erst ab 2018 und bislang nur als Beobachtungskennzahl vor- gesehen ist, wird erreicht, ohne dass spezifische Maßnahmen er- griffen worden waren. Im Rahmen von Basel III wird ab dem Jahr 2018 eine Leverage Ratio eingeführt. Das europäische Parlament hat die Leverage Ratio für die europäischen Regulierungen bisher abgelehnt. Die European Banking Authority wurde beauftragt, im Jahr 2015 eine Studie zur Leverage Ratio vorzulegen. Die Leverage Ratio nach Basel III legt eine Höchstgrenze von 3 Prozent für das gesamte Kreditvolumen einer Bank im Verhältnis zu deren Eigenkapital fest. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass auf europäischer Ebene eine Differenzierung der Leverage Ratio nach unterschied- lichen Geschäftsmodellen erfolgt und somit risikoarmes, kongru- ent refinanziertes Hypothekengeschäft nicht wie hochriskante Investments behandelt wird. Mit der Bedienung risikoarmer Geschäftsfelder lassen sich nur dann angemessene Renditen erzielen, wenn das erforderliche Eigenkapital entsprechend risiko- adäquat niedrig ist. Inadäquat hohe Eigenkapitalanforderungen dagegen nötigen zum Eingehen höherer Risiken, um für die Eigenkapitalgeber ausreichende Renditen zu erzielen. Wir er- achten deshalb unser konservatives Geschäftsmodell durch eine nicht-risikogewichtete Leverage Ratio unverhältnismäßig be- nachteiligt. Aufgrund der Diskussion der Leverage Ratio auf inter- nationaler Ebene, in der eine Einführung favorisiert wird, erscheint es notwendig, sich auf ein Einhalten der Leverage Ratio im Jahr 2018 vorzubereiten. Wir verfolgen überdies aufmerksam die aktuellen Diskussionen und Veröffentlichungen der verschiedenen Stellen zum Thema Basel III. Da in den Diskussionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch unterschiedliche Institutionen häufig noch unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, ist es schwierig, sich bereits heute voll und ganz auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen. Wir werden uns deshalb wie bisher nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten, aber mit der Umsetzung in der Regel bis zur finalen Version des jeweiligen Regelwerks warten. Wie es am Beispiel der LCR zu sehen war, kann es dabei bis zuletzt zu signifikanten Änderungen kommen. Wir erachten es als notwendig, dass die Regulatoren für die Um- setzung angemessene Zeiträume einräumen. Neue Themenfelder im Zusammenhang mit der Umsetzung von Basel III wurden und werden zentral überwacht und von den betroffenen Bereichen in verschiedenen Projekten umgesetzt. Bis heute konnten alle bekannten Aspekte fristgerecht implementiert werden. Jedoch stellt die enorme Vielfalt der Anforderungen der Aufsicht eine Bank unserer Größe vor große Herausforderungen und verursacht erhebliche Kosten. Einheitliche europäische Bankenaufsicht Die EZB übernahm Anfang November 2014 die unmittelbare Bankenaufsicht über mehr als 120 als bedeutend eingestufte Banken im Euroraum, darunter auch die MünchenerHyp. Vor Übernahme der Aufsicht unterzog die EZB alle ihr unterstellten Banken im Rahmen eines Comprehensive Assessments einer in- tensiven Bilanzprüfung inklusive eines Stresstests. Als Stichtag für diese Untersuchungen legte die EZB den 31. Dezember 2013 fest. Das Comprehensive Assessment wurde im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse verkündete die EZB Ende Oktober 2014.

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