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Geschäftsbericht 2015

münchener Hypothekenbank eg | Geschäftsbericht 2015 Lagebericht 40 Mittelfristige strukturelle Liquiditätsplanung Die strukturelle Liquiditätsplanung dient dazu, die mittelfristige Liquidität sicherzustellen. Die gesetzliche Basis dafür bilden zum einem die MaRisk BTR 3 und zum anderen die CRD IV zur Net Stable Funding Ratio (NSFR). Die mittelfristige Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk basiert auf der kurzfristigen Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk, das heißt, beide verwenden dieselben Szenariodefinitionen und Modellie- rungsannahmen. Wegen des längeren Beobachtungszeitraumes werden aber weitere Modellierungen berücksichtigt, die in der kurzfristigen Liquiditätssteuerung nicht ausschlaggebend sind. Das sind beispielsweise die Neugeschäftsplanung oder laufende Kosten wie Gehälter und Steuern. Die mittelfristige Liquiditätsplanung hat die nachfolgenden Liquidi- tätskennzahlen im Zeitablauf als Ergebniskomponenten:  kumulierter gesamter Cash-Flow-Bedarf,  verfügbares ungedecktes und gedecktes Fundingpotenzial in- klusive geplantem Neugeschäft und Prolongationen nach den Überdeckungsanforderungen der Ratingagentur Moody’s,  weitere Detaildaten für Planungs- und Steuerungsaktivitäten. Die Limitierung der Liquiditätsrisiken erfolgt über die strukturelle Liquiditätsvorschau und die Stressszenarien anhand der verfüg- baren Liquidität innerhalb eines Jahres. Darüber hinaus wird quartalsweise die NSFR gemäß CRD IV über alle Währungen gerechnet. Sie wird zudem für alle relevanten Währungen gesondert ausgewiesen. Derzeit betrifft dies Euro und Schweizer Franken. Da es gegenwärtig von der Aufsicht noch keine verbindliche Planung für die Einhaltung der NSFR gibt und die Werte derzeit relativ stabil um die 100 Prozent liegen, erfolgt im Moment noch keine aktive Steuerung dieser Kennzahl. Um das Refinanzierungsrisiko zu reduzieren, ist die MünchenerHyp bestrebt, Darlehen möglichst fristenkongruent zu refinanzieren. Die Bank überprüft laufend, ob die für sie relevanten Refinanzierungs- quellen (vor allem auch in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe) weiterhin verfügbar sind. Zur Beschränkung des Marktliquiditäts- risikos werden im Geschäft mit Staaten und Banken überwiegend EZB-fähige Titel erworben, die jederzeit für Offenmarktgeschäfte verwendet werden können. Investitionen in illiquidere Anleihen wie Mortgage Backed Securities (MBS) hat die MünchenerHyp nicht im Bestand. Beteiligungsrisiko Dies sind mögliche Verluste, die durch einen Kursverfall der Beteili- gungen unter Buchwert auftreten können, die die MünchenerHyp aus strategischen Gründen langfristig an Unternehmen der Genos- senschaftlichen FinanzGruppe hält. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind mögliche Verluste, die durch mensch- liches Fehlverhalten, Prozess- oder Projektmanagementschwächen, technisches Versagen oder durch negative externe Einflüsse her- vorgerufen werden. Dem menschlichen Fehlverhalten werden auch gesetzeswidrige Handlungen, unangemessene Verkaufspraktiken, unautorisierte Handlungen und Transaktionsfehler zugerechnet. Der größte Anteil der Schäden aus Operationellen Risiken in der MünchenerHyp im letzten Jahr ist dabei, wie üblich, auf Verluste im Rahmen der Verwertung von zu hoch beliehenen Objekten zu- rückzuführen, was zum normalen Geschäftsrisiko der Bank gehört. Wir minimieren unsere Operationellen Risiken durch Qualifikation der Mitarbeiter, transparente Prozesse, Automatisierung von Stan- dardabläufen, fixierte Arbeitsanweisungen, umfangreiche Funktions- tests der IT-Systeme, geeignete Notfallpläne und Präventivmaß- nahmen. Versicherbare Risiken sind in banküblichem Umfang durch Versicherungsverträge abgedeckt. Risikotragfähigkeit Die Fachkonzepte und Modelle zur Berechnung der Risikotragfähig- keit werden entsprechend den aufsichtsrechtlichen Erfordernissen laufend weiterentwickelt. Die MünchenerHyp berechnet die Risiko- tragfähigkeit sowohl im Going-Concern als auch im sogenannten Insolvenzfall. Die für die Steuerung relevante Methode ist jedoch das sogenannte Going-Concern-Szenario, in dem ermittelt wird, ob die Bank nach dem Eintritt von Risiken aus allen Risikoarten noch eine Eigenkapitalquote über den gesetzlichen Vorgaben hat. Zum Abzug gebracht werden Marktrisiken, Kreditausfallrisiken, Operationelle Risiken, Spread- und Migrationsrisiken, Beteiligungs-

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